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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Hafenschnack Marketing für den kaufmännischen Geschäftsverkehr (B2B) – Stand 01.01.2025.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unternehmen: Hafenschnack Marketing
Inhaber: Marlene Roth
Anschrift: c/o Postflex #9917, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Deutschland
Kontakt: Telefon: +49 172 82 90 727 | E-Mail: info@hafenschnack.com
Geltungsstand: 01.01.2025

Diese AGB gelten ausschließlich für den kaufmännischen Geschäftsverkehr (B2B) für Leistungen von Hafenschnack Marketing in den Bereichen Webseiten, Online-Shops, SEO, Online-Marketing, Coachings, KI-Trainings, Schulungen und ergänzende Agenturleistungen.

§ 1 Geltungsbereich und ausschließlicher B2B-Fokus

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Hafenschnack Marketing, Inhaberin Marlene Roth (nachfolgend „Agentur"), und ihren Kunden.

(2) Das Angebot der Agentur richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Agentur erbringt Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Strategie, Online-Marketing sowie die Durchführung von Coachings, KI-Trainings und Online-Kursen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Bei SEO- und Marketing-Leistungen, Beratungen sowie Coachings schuldet die Agentur als reine Dienstleistung (§ 611 BGB) ein fachgerechtes Tätigwerden. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking oder eine festgelegte Umsatzsteigerung werden ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebot, eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail, digitale Signatur) oder durch den Abschluss des digitalen Checkout-Prozesses zustande.

(2) Auf die Anwendung von § 312i Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB (Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) wird einvernehmlich verzichtet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Freigaben, Passwörter und Materialien rechtzeitig, vollständig und frei von Rechten Dritter bereit.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ruht die Leistungspflicht der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen abzuschließen oder zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Staffelung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Projekte zur Erstellung von Webseiten, Online-Shops oder vergleichbaren Werkleistungen gilt zwingend folgender Zahlungsplan:

(3) Coachings, Beratungen, Lizenzkosten und Online-Kurse sind jeweils zu 100 % im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

§ 6 Korrekturschleifen und Change Requests

(1) Bei Webdesign- und Shop-Projekten sind im vereinbarten Festpreis maximal drei (3) Korrekturschleifen für inhaltliche oder gestalterische Anpassungen innerhalb der ursprünglichen Konzeption enthalten.

(2) Nach Durchführung dieser drei Schleifen gilt der gestalterische Leistungsumfang als erfüllt. Weitere Änderungen oder inhaltliche Erweiterungen (Change Requests), die über das ursprüngliche Konzept hinausgehen, werden nach Zeitaufwand mit 150,00 € netto pro Stunde abgerechnet.

(3) Ein bloßes subjektives „Nichtgefallen" begründet keinen rechtlichen Mangel.

§ 7 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Nach vertragsgemäßer Fertigstellung eines Werks fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme in Textform auf.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung konkrete, wesentliche Mängel in Textform detailliert rügt. Die Agentur wird den Kunden bei der Anzeige der Fertigstellung nochmals ausdrücklich auf diese Frist und die rechtlichen Folgen seines Schweigens hinweisen.

(3) Die Abnahme gilt zwingend als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung produktiv nutzt, der Öffentlichkeit zugänglich macht oder live schaltet.

§ 8 Projektabbruch und Stornierung

(1) Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, ohne dass dies auf einem von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grund beruht, behält die Agentur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

(2) Die Agentur ist berechtigt, anstelle einer konkreten Berechnung eine pauschale Aufwands- und Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts für das nicht ausgeführte Projektvolumen zu fordern. Dem Kunden bleibt der ausdrückliche Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens durch die Agentur bleibt unberührt.

(3) Bereits angefallene Fremdkosten, Lizenzgebühren oder nicht stornierbare Drittanbieterleistungen sind vom Kunden vollumfänglich zu erstatten.

§ 9 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und KI-Einsatz

(1) Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur. Danach erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.

(2) Die Agentur nutzt Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung (z.B. Code- oder Texterstellung). An maschinell erzeugten Inhalten entstehen nach deutschem Recht (§ 2 UrhG) keine exklusiven Urheberrechte. Die Agentur überträgt daher Urheberrechte nur an menschlich geschaffenen Anteilen; für KI-generierte Anteile wird lediglich die vertragsgemäße Nutzbarkeit geschuldet. Eine Haftung für die fehlende urheberrechtliche Schutzfähigkeit der KI-Ergebnisse wird ausgeschlossen.

(3) Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen (inkl. Kundenlogos) zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

§ 10 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyberangriffe, erhebliche Ausfälle von Telekommunikationsnetzen sowie unvorhersehbare, großflächige Ausfälle von Drittanbieter-Servern (z. B. Hosting-Provider), die die Agentur nicht zu vertreten hat.

(2) Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung 12 Monate ab Abnahme.

(2) Erlöschen der Gewährleistung: Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung der Agentur selbst oder durch Dritte eigenmächtige Änderungen am Quellcode, an Systemkonfigurationen, Plugins oder an der Softwarestruktur vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist.

(3) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die Agentur leistet keine Rechtsberatung und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Website des Kunden (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent).

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten geschäftlichen Informationen.

(2) Sofern die Agentur im Kundenauftrag weisungsgebunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Shop-Kundenlisten), schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Agentur (Greven).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.